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   VGH Bayern, 28.07.2022 - 13 A 21.2829   

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VGH Bayern, 28.07.2022 - 13 A 21.2829 (https://dejure.org/2022,20623)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.07.2022 - 13 A 21.2829 (https://dejure.org/2022,20623)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Juli 2022 - 13 A 21.2829 (https://dejure.org/2022,20623)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 13 A 18.1023

    Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2022 - 13 A 21.2829
    Die gegen die Wertermittlung im Verfahren G. und den Flurbereinigungsplan Teil I im Verfahren R. gerichteten Klagen wurden mit Urteilen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Oktober 2019 (Az. 13 A 18.1023/24) abgewiesen.

    Denn die vom Kläger in der Sache angesprochene Frage, ob seine Ehefrau behördlich zutreffenderweise als Beteiligte im Flurbereinigungsverfahren und damit zu Recht als Widerspruchsführerin angesehen worden ist, hat der Verwaltungsgerichtshof bereits in seinen rechtskräftigen, durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigten Urteilen unter eingehender Begründung bejaht (siehe etwa BayVGH, U.v. 15.10.2019 - 13 A 18.1023 - juris Rn. 19-24).

  • BVerwG, 05.04.2016 - 1 C 3.15

    Adressatenerweiterung; allgemeine Leistungsklage; allgemeine Regeln des

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2022 - 13 A 21.2829
    Denn in § 42 Abs. 2 VwGO kommt ein allgemeines Strukturprinzip des Verwaltungsrechtsschutzes zum Ausdruck, der vor dem Hintergrund von Art. 19 Abs. 4 GG wenn auch nicht ausschließlich, so doch in erster Linie, auf den Individualrechtsschutz ausgerichtet ist (BVerwG, U.v. 5.4.2016 - 1 C 3.15 - BVerwGE 154, 328 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2022 - 13 A 21.2829
    Wie bereits im Eilverfahren ausgeführt, ist es zwar nicht Sinn der Klagebefugnis, ernsthaft streitige Fragen über das Bestehen eines subjektiven Rechts, von deren Beantwortung die Begründetheit der Klage abhängen kann, bereits vorab im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung zu klären (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.2004 - 4 C 11.03 - BVerwGE 121, 152 - juris Rn. 20; vgl. zu sog. doppelt-relevanten Tatsachen auch NdsOVG, U.v. 4.9.2014 - 21 F 1/13 - DVBl 2014, 1477 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 10.02.2009 - 8 B 21.09

    Verhältnis von Streitgenossenschaft, Nebenintervention und Beiladung sowie ihre

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2022 - 13 A 21.2829
    Ebenso wurde im genannten Eilbeschluss bereits darauf hingewiesen, die vom Antragsteller mit Schreiben vom 3. Dezember 2021 erklärte Streitverkündung von vornherein ins Leere geht, weil das Institut der Streitverkündung im Verwaltungsprozess keine Anwendung findet (BVerwG, B.v. 10.2.2009 - 8 B 21.09 - juris, Rn. 3).
  • BVerwG, 04.05.2017 - 1 VR 6.16

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein vom Bundesministerium des Innern (BMI)

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2022 - 13 A 21.2829
    Für sein Begehren fehlt dem Kläger jedenfalls die erforderliche Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO analog (vgl. allg. BVerwG, B.v. 4.5.2017 - 1 VR 6.16 u.a. - juris Rn. 13) schon deshalb, weil die inmitten stehenden behördlichen Kostenrechnungen unstreitig nicht an ihn, sondern an seine Ehefrau gerichtet sind.
  • OVG Niedersachsen, 04.09.2014 - 21 F 1/13

    Bestimmung der Zulässigkeit oder Begründetheit einer Entschädigungsklage nach §

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2022 - 13 A 21.2829
    Wie bereits im Eilverfahren ausgeführt, ist es zwar nicht Sinn der Klagebefugnis, ernsthaft streitige Fragen über das Bestehen eines subjektiven Rechts, von deren Beantwortung die Begründetheit der Klage abhängen kann, bereits vorab im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung zu klären (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.2004 - 4 C 11.03 - BVerwGE 121, 152 - juris Rn. 20; vgl. zu sog. doppelt-relevanten Tatsachen auch NdsOVG, U.v. 4.9.2014 - 21 F 1/13 - DVBl 2014, 1477 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 05.03.2021 - 9 B 12.20

    Nichtzulassung zur Revision wegen nicht grundsätzlicher Bedeutung der

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2022 - 13 A 21.2829
    Die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision wies das Bundesverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 5. März 2021 (Az. 9 B 12.20, 9 B 13.20) zurück.
  • BVerwG, 05.03.2021 - 9 B 13.20
    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2022 - 13 A 21.2829
    Die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision wies das Bundesverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 5. März 2021 (Az. 9 B 12.20, 9 B 13.20) zurück.
  • VG Gelsenkirchen, 25.08.2022 - 18 K 3908/20

    Bottroper Apotheker: Widerruf der Approbation ist rechtmäßig

    Die bloße Erhebung einer Verfassungsbeschwerde als außerordentlicher Rechtsbehelf ändert nichts an der Rechtskraft der strafgerichtlichen Entscheidung, vgl. BayVGH, Beschluss vom 28. Juli 2022 - 13 A 21.2829 -, juris, Rn. 24, bezugnehmend auf BVerwG, Beschluss vom 7. November 2011 - 8 KSt 8.11 -, juris, Rn. 3.
  • VGH Bayern, 17.03.2022 - 13 AS 22.524

    Keine Antragsbefugnis des Ehemanns betreffend Kostenrechnungen gegen seine Frau

    Gegen die Aufforderung des ALE an die Ehefrau des Antragstellers, die festgesetzten Kosten zu zahlen, hat der Antragsteller mit Schreiben vom 3. Oktober 2021 ausdrücklich in eigenem Namen Klage erhoben, über die noch nicht entschieden ist (13 A 21.2829).

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten in diesem Verfahren sowie in den genannten Verfahren 13 A 21.2829 und 13 AS 21.2830 verwiesen.

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